Änderunge der Verordnung zum Thema soziale Kontakte

Die Verordnung soziale Kontakte ist mit Wirkung ab heute nochmals angepasst worden:

https://www.niedersachsen.de/download/153755/Auszug_aus_dem_Niedersaechsischen_Gesetz_und_Verordnungsblatt_8_2020_vom_07.04.2020.pdf

§ 1 Abs. 2 ist gestrichen worden, d.h. in den eigenen vier Wänden und auf dem Grundstück gibt es – unter Beachtung des Gebots aus § 1 Abs. 1 generell möglichst Kontakte zu vermeiden – Erleichterungen, die Besuche im engen Umfeld (Kinder, enge Freunde, Lebensgefährten) ermöglichen.

Der nunmehr ersatzlos gestrichene Abs. 2 besagte:
(2) Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt, soweit nicht die Voraussetzungen des § 3 vorliegen.

Dazu das Statement der Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/gesundheit/infektionsschutz_ansteckende_krankheiten/statement-von-gesundheitsministerin-dr-carola-reimann-zur-geplanten-neufassung-der-verordnung-uber-die-beschrankung-sozialer-kontakte-zur-eindammung-der-corona-pandemie-187216.html

In § 3 Nr. 11 und 12 gelten für Hochzeiten/Beerdigungen nunmehr eine Höchstzahl von 10 Personen.

 

Aufgrund von Nachfragen wichtiger Nachtrag:

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Zugangsbeschränkung für die Inseln gilt weiterhin. Diese Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich verschärft die Regelung der landesweiten Verordnung.

 

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

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