Posted at 14:36h
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Baltrum-Corona-Info
Hallo zusammen,
anbei eine etwas klarere Formulierung, wie was gehen kann, vom Wirtschaftsministerium. Die momentan wichtigen Punkte habe ich rot markiert. Bitte beachten, der 11.05. ist noch nicht offiziell als Anreisetermin für Ferienwohnungsgäste bestätigt. Die Anordnung kommt zum Wochenende. Da steht auch eine nachvollziehbare Erklärung zur „Wiederbelegungsfrist“. Das bringt zumindest etwas Licht in das ganze Wirrwarr.
Gemeinde Baltrum
Beathe Prieb
Haus 130
26579 Baltrum
Tel. 04939-8021
Fax 04939-8027
Email gemeinde@baltrum.de
Stufe 2: Zum 11.05.2020 soll der Übernachtungstourismus in weitgehend autarken Einrichtungen wieder möglich sein, also in Ferienwohnungen, Ferienhäuser, auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen sowie Bootsliegeplätzen. Zur Begrenzung des Gästevolumens ist vorgesehen, dass der „Gästeumschlag“ in Ferienwohnungen und Ferienhäusern nur alle sieben Tage erfolgen darf. Das bedeutet, dass eine Wohnung oder ein Haus innerhalb von 7 Tagen nur einmal vermietet werden darf, auch wenn die Mieter kürzer bleiben. Auf den Campingplätzen gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Gleichzeitig soll zum 11.05.2020 die Gastronomie wieder öffnen dürfen, allerdings unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen und beschränkt auf eine Auslastung von 50 Prozent. Die Anforderungen für ein Hygieneschutzkonzept für die Gastronomie werden gerade in Abstimmung mit dem DEHOGA, der NGG und dem Sozialministerium erarbeitet.
Stufe 3: Zum 25.05.2020 soll eine weitere Öffnung der Gastronomie sowie erstmals nach dem Shutdown eine teilweise Öffnung der Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc.) erfolgen. Auch hier werden zunächst limitierende Kriterien zu beachten sein wie Gästeumschlag nur alle 7 Tage, maximal 50 Prozent Belegung, kein Buffet.
Stufe 4: Diese Stufe ist noch nicht terminiert, im günstigsten Fall erfolgt eine Ausweitung des Übernachtungstourismus durch weitere Lockerungen.
Stufe 5: Diese Stufe würde die Aufhebung aller Beschränkungen im (Übernachtungs-)Tourismus bedeuten.
Voraussetzung für alle vorsichtigen Lockerungen ist die jeweils aktuelle, positive epidemiologische Lage. Es gelten weiterhin übergeordnet für alle Unternehmen und Einrichtungen die Rechtsverordnungen zu Regelungen des Infektionsschutzes und zum Arbeitsschutz. Einzelbetriebliche Schutzkonzepte müssen vorhanden sein.
Was bedeutet Wiederbelegungsfrist?
Bei Ferienwohnungen soll nach bisherigen Planungen ab dem 11. Mai gelten, dass nur alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen. Ein Zimmer oder eine Ferienwohnung darf also nur alle sieben Tage neu belegt werden. Möglich sind auch Belegungen von zum Beispiel vier Tagen. Dann müsste das Zimmer/die Wohnung noch drei Tage leer stehen und dürfte am achten Tage neu belegt werden. Damit wird der „Gästeumschlag“ reduziert und die Gefahr, dass mit immer neuen, ständig wechselnden Gästen die Infektionsgefahr steigt. Bei einer wöchentlichen Wechselroutine sind dann ein hoffentlich ausreichender Schutz und eine bessere Nachvollziehbarkeit gegeben.
Die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gilt nur für Ferienwohnungen, nicht für Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze. Hier soll eine Reduzierung des Gästeumschlags und damit des Kontaktaufkommens und der Infektionsgefahr durch eine maximal 50 prozentige Auslastung erfolgen. Es darf also immer nur die Hälfte der Plätze belegt sein. Das reduziert auch die Begegnungsgefahren in den Sanitärräumen. In letzteren wird es auch zusätzliche Hygieneanforderungen geben.
Gilt die Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser?
Nein, die Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent gilt hier nicht. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt in der Stufe 2 ab dem 11. Mai die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen.
Wann sind Campingplätze wieder für den touristischen Besuch geöffnet und welche Beschränkungen gibt es?
Campingplätze, Bootsliegeplätze und Wohnmobilstellplätzen können ab 11. Mai wieder geöffnet werden. Es gilt die Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent sowie die zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sanitäranlagen). Hat der Platz beispielsweise 100 Stellplätze, dürfen nur 50 belegt werden.
Welche Beschränkungen gelten für Hotels, Pension, Jugendherbergen etc.?
Ab der Stufe 3, die nach derzeitigem Planungsstand ab 25. Mai beginnen soll, dürfen Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. wieder öffnen. Hier wird neben der Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent auch die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gelten. Ziel ist auch hier eine Beschränkung des Gästeumschlages, das möglichst weitgehende Verhindern von Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und die sichere Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Bei der Hotelgastronomie sind Selbstbedienung bzw. Buffet untersagt, für die Essenszeiten müssen Termine festgelegt werden. Insbesondere zu den Abstandsregelungen und Hygieneanforderungen wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen Wirtschaftsministerium, Sozialministerium, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet.
Können Personen, die im Sommer einen Urlaub in Niedersachsen gebucht haben, darauf hoffen, dort auch tatsächlich hinfahren zu können?
Ja. Die bislang geplanten Lockerungen im Bereich Tourismus sehen bei weiterhin geringen Neuinfektionszahlen weitergehende Öffnungen noch vor dem Pfingstwochenende vor.
Darf ich auf die niedersächsischen Inseln fahren?
Das Wichtigste vorweg: touristische Aufenthalte auf den Inseln sollen nach und nach wieder möglich sein. Die in § 7a der Verordnung aufgelisteten Sonderregelungen für die Inseln sind schon jetzt weiter gelockert worden. Sie dürfen schon bislang auf die Insel befördert werden, wenn Sie Ihre Lebenspartnerin, Ihren Lebenspartner, Ihre Eltern oder Kinder mit erstem Wohnsitz auf der Insel besuchen möchten. Das gleiche gilt für Menschen, die dauerhaft auf der Insel arbeiten, Journalisten, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende, zukünftig aber auch Zahnmediziner und Tierärztinnen und –Tierärzte. Ab dem 6. Mai dürfen Sie wieder auf die Inseln reisen, wenn sie dort eine Zweitwohnung besitzen oder ein Dauermietverhältnis auf einem Campingplatz nachweisen können. Allen Tagestouristen ist das Betreten der Insel gestattet, wenn die jeweilige Kommune es erlaubt.
Dürfen Gäste aus anderen Bundesländern nach Niedersachsen reisen?
Ja.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
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