»Onnie & die AHOIS
auf dem Weg zur Geburtstagsfeier!«

Onnies Suchbilder sind ein spannender und beliebter Zeitvertreib für Klein und Groß. Das faszinierende Spiel mit Original und Fälschung ist auf Baltrum im Onno-Klub ein Klassiker. Jetzt gibt es ein neues Exemplar, mit Original und Fälschung. Im Zweiten Bild, der Fäschlung sind 8 Fehler versteckt. Gar nicht so einfach. Der Teufel steckt im Detail! Du kannst die Bilder mit einem Klick vergrößern, um die Fehler besser entdecken zu können. Wir wünschen frohes Rätseln mit Onnie und den Ahois.

Und so wird ́s gemacht:
Richtig-Falsch-Bild mit Onnie und den AHOIS runterladen, ausdrucken, die 8 Fehler ankreuzen oder einkreisen und per Brief an Onnie und die AHOIS schicken
P.S.: Beim Ausdrucken darauf achten, dass die Einstellung für die Druckgröße – auf Seite anpassen – im Druckermenü aktiviert ist!

Es gibt natürlich wieder was zu gewinnen:
Nämlich 5 mal eine Baltrum-Cap und 5 mal das Baltrum-Logbuch

Sendet eure Lösung per Brief an:
Onnie und die AHOIS
Kurverwaltung Baltrum
Richtig-Falsch-Bild
Postfach 1355
26579 Nordseeinsel-Baltrum

 

Der Einsendeschluss ist Mittwoch, der 15. Juli 2020

Hier das neue Suchbild – Auf geht´s! Finde die 8 Fehler!

Die aktuelle Lage ist für viele unübersichtlich. Auf der Webseite des Landes Niedersachsen finden Sie ein FAQ mit Fragen zu Lockerungen in Tourismus und Gastgewerbe.

Link:
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faqs-186294.html#Gastgewerbe

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Hallo zusammen,

anbei eine etwas klarere Formulierung, wie was gehen kann, vom Wirtschaftsministerium. Die momentan wichtigen Punkte habe ich rot markiert. Bitte beachten, der 11.05. ist noch nicht offiziell als Anreisetermin für Ferienwohnungsgäste bestätigt. Die Anordnung kommt zum Wochenende. Da steht auch eine nachvollziehbare Erklärung zur „Wiederbelegungsfrist“. Das bringt zumindest etwas Licht in das ganze Wirrwarr.

 

Gemeinde Baltrum
Beathe Prieb
Haus 130
26579 Baltrum
Tel. 04939-8021
Fax 04939-8027
Email gemeinde@baltrum.de

 

Stufe 2: Zum 11.05.2020 soll der Übernachtungstourismus in weitgehend autarken Einrichtungen wieder möglich sein, also in Ferienwohnungen, Ferienhäuser, auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen sowie Bootsliegeplätzen. Zur Begrenzung des Gästevolumens ist vorgesehen, dass der „Gästeumschlag“ in Ferienwohnungen und Ferienhäusern nur alle sieben Tage erfolgen darf. Das bedeutet, dass eine Wohnung oder ein Haus innerhalb von 7 Tagen nur einmal vermietet werden darf, auch wenn die Mieter kürzer bleiben. Auf den Campingplätzen gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Gleichzeitig soll zum 11.05.2020 die Gastronomie wieder öffnen dürfen, allerdings unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen und beschränkt auf eine Auslastung von 50 Prozent. Die Anforderungen für ein Hygieneschutzkonzept für die Gastronomie werden gerade in Abstimmung mit dem DEHOGA, der NGG und dem Sozialministerium erarbeitet.

Stufe 3: Zum 25.05.2020 soll eine weitere Öffnung der Gastronomie sowie erstmals nach dem Shutdown eine teilweise Öffnung der Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc.) erfolgen. Auch hier werden zunächst limitierende Kriterien zu beachten sein wie Gästeumschlag nur alle 7 Tage, maximal 50 Prozent Belegung, kein Buffet.

Stufe 4: Diese Stufe ist noch nicht terminiert, im günstigsten Fall erfolgt eine Ausweitung des Übernachtungstourismus durch weitere Lockerungen.

Stufe 5: Diese Stufe würde die Aufhebung aller Beschränkungen im (Übernachtungs-)Tourismus bedeuten.

Voraussetzung für alle vorsichtigen Lockerungen ist die jeweils aktuelle, positive epidemiologische Lage. Es gelten weiterhin übergeordnet für alle Unternehmen und Einrichtungen die Rechtsverordnungen zu Regelungen des Infektionsschutzes und zum Arbeitsschutz. Einzelbetriebliche Schutzkonzepte müssen vorhanden sein.

Was bedeutet Wiederbelegungsfrist?

Bei Ferienwohnungen soll nach bisherigen Planungen ab dem 11. Mai gelten, dass nur alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen. Ein Zimmer oder eine Ferienwohnung darf also nur alle sieben Tage neu belegt werden. Möglich sind auch Belegungen von zum Beispiel vier Tagen. Dann müsste das Zimmer/die Wohnung noch drei Tage leer stehen und dürfte am achten Tage neu belegt werden. Damit wird der „Gästeumschlag“ reduziert und die Gefahr, dass mit immer neuen, ständig wechselnden Gästen die Infektionsgefahr steigt. Bei einer wöchentlichen Wechselroutine sind dann ein hoffentlich ausreichender Schutz und eine bessere Nachvollziehbarkeit gegeben.

Die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gilt nur für Ferienwohnungen, nicht für Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze. Hier soll eine Reduzierung des Gästeumschlags und damit des Kontaktaufkommens und der Infektionsgefahr durch eine maximal 50 prozentige Auslastung erfolgen. Es darf also immer nur die Hälfte der Plätze belegt sein. Das reduziert auch die Begegnungsgefahren in den Sanitärräumen. In letzteren wird es auch zusätzliche Hygieneanforderungen geben.

Gilt die Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser?

Nein, die Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent gilt hier nicht. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt in der Stufe 2 ab dem 11. Mai die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen.

Wann sind Campingplätze wieder für den touristischen Besuch geöffnet und welche Beschränkungen gibt es?

Campingplätze, Bootsliegeplätze und Wohnmobilstellplätzen können ab 11. Mai wieder geöffnet werden. Es gilt die Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent sowie die zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sanitäranlagen). Hat der Platz beispielsweise 100 Stellplätze, dürfen nur 50 belegt werden.

Welche Beschränkungen gelten für Hotels, Pension, Jugendherbergen etc.?

Ab der Stufe 3, die nach derzeitigem Planungsstand ab 25. Mai beginnen soll, dürfen Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. wieder öffnen. Hier wird neben der Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent auch die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gelten. Ziel ist auch hier eine Beschränkung des Gästeumschlages, das möglichst weitgehende Verhindern von Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und die sichere Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Bei der Hotelgastronomie sind Selbstbedienung bzw. Buffet untersagt, für die Essenszeiten müssen Termine festgelegt werden. Insbesondere zu den Abstandsregelungen und Hygieneanforderungen wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen Wirtschaftsministerium, Sozialministerium, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet.

Können Personen, die im Sommer einen Urlaub in Niedersachsen gebucht haben, darauf hoffen, dort auch tatsächlich hinfahren zu können?

Ja. Die bislang geplanten Lockerungen im Bereich Tourismus sehen bei weiterhin geringen Neuinfektionszahlen weitergehende Öffnungen noch vor dem Pfingstwochenende vor.

Darf ich auf die niedersächsischen Inseln fahren?

Das Wichtigste vorweg: touristische Aufenthalte auf den Inseln sollen nach und nach wieder möglich sein. Die in § 7a der Verordnung aufgelisteten Sonderregelungen für die Inseln sind schon jetzt weiter gelockert worden. Sie dürfen schon bislang auf die Insel befördert werden, wenn Sie Ihre Lebenspartnerin, Ihren Lebenspartner, Ihre Eltern oder Kinder mit erstem Wohnsitz auf der Insel besuchen möchten. Das gleiche gilt für Menschen, die dauerhaft auf der Insel arbeiten, Journalisten, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende, zukünftig aber auch Zahnmediziner und Tierärztinnen und –Tierärzte. Ab dem 6. Mai dürfen Sie wieder auf die Inseln reisen, wenn sie dort eine Zweitwohnung besitzen oder ein Dauermietverhältnis auf einem Campingplatz nachweisen können. Allen Tagestouristen ist das Betreten der Insel gestattet, wenn die jeweilige Kommune es erlaubt.

Dürfen Gäste aus anderen Bundesländern nach Niedersachsen reisen?

Ja.

 

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

 

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Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

Änderungsverordnung:

Hinzuweisen ist aus insularer Sicht besonders auf die Änderung zu § 7 a, die es ab morgen erlaubt Personen mit erstem Wohnsitz sowie Zweitwohnsitz sowie Dauermietverhältnissen auf Campingplätzen auf die Insel zu befördern. Die private Notbetreuung von Kindern wird in § 1 Abs. 2 neu geregelt. Veranstaltungen werden in § 1 Abs. 6 bis zum 31.08.2020 unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. In § 2 c werden Zusammenkünfte in Kirchen neu geregelt. Nach § 2 f werden Spielplätze geöffnet.

https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/32-ordnungsamt/pdf/Verordnung_Land_ab_0605.pdf

Bei Fragen steht der KatS Stab des Landkreises Aurich sowie der Unterzeichner telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen vom schönsten Eiland der Nordsee
Gemeinde Baltrum
Bürgermeister/Kurdirektor
Berthold Tuitjer
Haus 130
26579 Baltrum
Tel. 04939-8022
Handy 0170-9217840
Fax 04939-8027
Email tuitjer@baltrum.de

 

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Moin,

anbei der Link zur aktuellen Verordnung. In Par. 7a wurde jetzt auch unmittelbar in der Verordnung der Zugang zu den Inseln geregelt.

https://www.niedersachsen.de/download/154319/Niedersaechsisches_Gesetz-_und_Verordnungsblatt_10_2020_vom_17.04.2020_mit_der_Niedersaechsischen_Verordnung_zum_Schutz_vor_Neuinfektionen_mit_dem_Corona-Virus_ab_Seite_74_.pdf

 

nds_gvbl_2020_10_

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum

Bürgermeister/Kurdirektor

Haus 130
26759 Baltrum
Tel. 04939-8022

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegende Allgemeinverfügung des LK Aurich vom heutigen Tage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Die Allgemeinverfügung wurde bzgl. der Begrifflichkeiten „Risikogebiete“ und „besonder betroffene Gebiete“ an die Begriffe der Verordnung des Landes Niedersachsen angepasst.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Tammo Bents

 

Mit frendlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrage

 

20200418 – Allgemeinverfügung Reiserückkehrer

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegende sieben neue Allgemeinverfügungen des Landkreises Aurich vom 17.4.2020 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Mit frendlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrage

 

20200417 – Allgemeinverfügung Aufenthaltsrechtliche Regelung

 

20200417 – Allgemeinverfügung Ausweitung Zugang Krankhaus und Pflegeeinrichtungen

 

20200417 – Allgemeinverfügung Hygienevorschriften Beschränkung sozialer Kontakte

 

20200417 – Allgemeinverfügung Nebenwohnung

 

20200417 – Allgemeinverfügung Reiserückerer

 

20200417 – Allgemeinverfügung Wohnmobile

 

20200417 – Allgemeinverfügung Zugang Inseln

 

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

 

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Brief aus der Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von Nachfragen weisen wir darauf hin, dass die Lockerung des Reiseverbotes aus anderen als benachbarten Landkreisen und Städten des Landkreises Aurich aufgehoben wurde und für die Inseln weiterhin die Zugangsbeschränkung aus der Allgemeinverfügung vom 02.04.2020 gilt.

https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/32-ordnungsamt/pdf/Allgemeinverfuegung_Zugang_Inseln_0204.pdf

Nach § 1 Abs. 4 der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind weiterhin die Beherbergungen in Hotels und Ferienwohnungen in Niedersachsen (also auch auf der Insel) untersagt.

Auch die Allgemeinverfügung zur Nutzung von Zweitwohnungen hat weiterhin Gültigkeit!

https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/32-ordnungsamt/pdf/Allgemeinverfuegung_Nebenwohnung_0304.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen
Berthold Tuitjer

 

Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum
Bürgermeister und Kurdirektor Berthold Tuitjer
Haus 130
25759 Baltum

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

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Brief aus dem Landratsamt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersende ich Ihnen die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung der Beherbergung angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 09.04.2020. Diese Allgemeinverfügung ersetzt die zuvor gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken vom 03.04.2020 und enthält im Vergleich eine inhaltliche Änderung.

 

So wurden die nachfolgenden Regelungen mit der jetzigen Allgemeinverfügung gestrichen: „Der Aufenthalt von Personen, die sich zu Besuchszwecken aus einem Landkreis oder einer Stadt, der/die nicht direkt an den Landkreis Aurich grenzt, hier aufhalten, ist untersagt“ (ehemals Ziffer 2.) und „Der Landkreis Aurich kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Infektionsschutzes, nicht entgegenstehen“ (ehemals Ziffer 3.). Die Anpassungen erfolgten unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 07. April 2020.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Janssen

Mit frendlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrage

 

20200409 – Allgemeinverfügung über die Beschränkung der Beherbergung

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

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»Onnie & die AHOIS helfen
dem tollen Insulaner-Rosengarten-Team«

Onnies Suchbilder sind ein spannender und beliebter Zeitvertreib für Klein und Groß. Das faszinierende Spiel mit Original und Fälschung ist auf Baltrum im Onno-Klub ein Klassiker. Jetzt gibt es ein neues Exemplar, mit Original und Fälschung. Im Zweiten Bild, der Fäschlung sind 8 Fehler versteckt. Gar nicht so einfach. Der Teufel steckt im Detail! Du kannst die Bilder mit einem Klick vergrößern, um die Fehler besser entdecken zu können. Wir wünschen frohes Rätseln mit Onnie und den Ahois.

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Der Einsendeschluss ist Mittwoch, der 27. Mai 2020

Hier das neue Suchbild – Auf geht´s! Finde die 8 Fehler!

Die Verordnung soziale Kontakte ist mit Wirkung ab heute nochmals angepasst worden:

https://www.niedersachsen.de/download/153755/Auszug_aus_dem_Niedersaechsischen_Gesetz_und_Verordnungsblatt_8_2020_vom_07.04.2020.pdf

§ 1 Abs. 2 ist gestrichen worden, d.h. in den eigenen vier Wänden und auf dem Grundstück gibt es – unter Beachtung des Gebots aus § 1 Abs. 1 generell möglichst Kontakte zu vermeiden – Erleichterungen, die Besuche im engen Umfeld (Kinder, enge Freunde, Lebensgefährten) ermöglichen.

Der nunmehr ersatzlos gestrichene Abs. 2 besagte:
(2) Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt, soweit nicht die Voraussetzungen des § 3 vorliegen.

Dazu das Statement der Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/gesundheit/infektionsschutz_ansteckende_krankheiten/statement-von-gesundheitsministerin-dr-carola-reimann-zur-geplanten-neufassung-der-verordnung-uber-die-beschrankung-sozialer-kontakte-zur-eindammung-der-corona-pandemie-187216.html

In § 3 Nr. 11 und 12 gelten für Hochzeiten/Beerdigungen nunmehr eine Höchstzahl von 10 Personen.

 

Aufgrund von Nachfragen wichtiger Nachtrag:

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Zugangsbeschränkung für die Inseln gilt weiterhin. Diese Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich verschärft die Regelung der landesweiten Verordnung.

 

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

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