Erläuterung des Zusammenspiels der Allgemeinverfügungen des Sozialministeriums sowie des Landkreises

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer fachlichen Weisung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung musste heute eine neue Allgemeinverfügung „Beschränkung sozialer Kontakte“ vom Landkreis Aurich erlassen werden.

In dieser Allgemeinverfügung wird in Ziffer 3 unter Anderem folgendes verboten:

• alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als zehn Personen),
• alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden.

In Ziffer 4 wird auf die Allgemeinverfügung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Az.: 401-41609-11-3) vom 23.03.2020 verwiesen. Nach Ziffer 2 sind Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung nur erlaubt, wenn dabei u.a. folgende Bedingungen zwingend eingehalten werden:

a) In der Öffentlichkeit (einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs [im Folgenden: ÖPNV] ist – wo immer möglich – ein Mindeststandard von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Das gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien, nicht jedoch für Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot von Mensch zu Mensch gefährden (z. B. Gruppenbildern, Picknicken und Grillen), sind untersagt.

b) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist Einzelpersonen gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt, ausgenommen von dieser Beschränkung sind Angehörige sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Ebenfalls ausgenommen sind Wartebereiche des ÖPNV unter Wahrung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen.

Ansammlungen im Freien mit mehr als zehn Personen sowie private Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmer*innen werden daher nun von der heutigen Allgemeinverfügung „Beschränkung sozialer Kontakte“ vom Landkreis Aurich geregelt. Alle Ansammlungen unter zehn Personen sowie private Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmer*innen werden von der Allgemeinverfügung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Az.: 401-41609-11-3) vom 23.03.2020 geregelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Davids

Stab HVB
Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
https://www.landkreis-aurich.de

 

 

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

 

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