Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen

Urlaub auf Baltrum in Zeiten der Corona-Epidemie

Moin, liebe Gäste!

Seit dem 11. Mai wird die Insel Baltrum nun langsam wieder für die Urlaubsgäste geöffnet. Zu Ihrer eigenen Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen, halten Sie sich bitte weiterhin an die allerorts geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen, waschen Sie regelmäßig Ihre Hände, tragen Sie in Geschäften und öffentlichen Gebäuden eine Gesichtsmaske.

 

Die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass sich gültige Verordnungen nach wie vor täglich ändern können – wir können nur versuchen, diese jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgelistet sind, fragen Sie bitte direkt bei Ihrem Vermieter nach.

Mitteilung der Gemeinde Baltrum

 

Auf Grund der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25.06.2020 dürfen Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf haben, ab dem 26.06.2020 nicht beherbergt werden.

 

Ausgenommen hiervon sind Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Dieses Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Ankunft in der Beherbergungsstätte vorgenommen worden ist.

 

Die Betreiberin oder der Betreiber einer Beherbergungsstätte, also der Vermieter, ist nach der Verordnung Ansprechpartner und somit verantwortlich.

Die Vermieter, die bereits Urlauber / Gäste aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf beherbergen, sind aufgefordert, diese Personen zum umgehenden Verlassen der Insel aufzufordern.

Eigentümer von Wohnungen auf der Insel, die aus diesen Kreisen kommen und ihre Wohnung nur selbst nutzen, werden gebeten die Insel nur unter Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses zu besuchen.

Wir bedauern dieses sehr, bitten aber gleichzeitig um Verständnis in Anbetracht der derzeitigen Lage.

 

Bleiben Sie alle gesund!

Gemeinde Baltrum, den 25. Juni 2020

Immer einen Seehund Abstand!

Im Hafen, an der Strandmauer, beim Sundowner …
Bitte stets 1,50 Meter Abstand halten zu allen anderen. Danke!

Das Wichtigste auf einen Blick
  1. Die Vermietung in Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Hotels und Pensionen ist wieder erlaubt.
  2. Eine Ferienwohnung darf von Personen aus maximal zwei Hausständen oder einer Gruppe von maximal 10 Personen gemietet werden.
  3. Tagesgäste und Wattwanderer dürfen seit dem 22.06. ebenfalls wieder nach Baltrum reisen. Bitte denken Sie an die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften!
  4. Die Baltrum-Linie fährt planmäßig, auch der Shuttle-Bus ab und zum Bahnhof Norden. Den Fahrplan der BL finden Sie hier. Eine Online-Buchung des Fährtickets ist zu empfehlen: https://baltrum-linie.vend-it.de
  5. Maskenpflicht besteht auf der Überfahrt, dem Ein- und Ausstieg und im gesamten Hafenbereich in Neßmersiel und Baltrum.
  6. Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kneipen sind unter Auflagen geöffnet.
  7. Die Geschäfte sind geöffnet.
  8. Beachten Sie bitte die Abstands- und Hygieneregeln und die Aushänge vor den Geschäften und Restaurants.

 

Stand: 22.06.2020

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Buchung und Anreise

Darf ich als Gast anreisen?

Ja. Gäste dürfen anreisen, die eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, ein Hotel- oder ein Pensionszimmer gebucht haben. Eine Ferienwohnung darf mit maximal 10 Personen oder mit Personen aus maximal 2 Hausständen bezogen werden.

Seit dem 22. Juni dürfen auch wieder Tagesgäste und Wattwanderer die Insel besuchen.

 

Stand: 22.06.2020

Gibt es Kontrollen am Hafen?

Ja, die BL ist verpflichtet, Anreisende auf die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften zu kontrollieren, und auch befugt, Gästen bei Nichteinhalten der Abstandsregeln das Betreten des Schiffes zu verweigern.

 

Stand: 22.06.2020

Darf ich mit mehreren Personen aus unterschiedlichen Haushalten anreisen?

Als Nutzer*In einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses können Sie mit maximal zwei Hausständen oder mit maximal 10 Personen anreisen.

 

Stand: 22.06.2020

Darf ich in Hotels oder Pensionen wohnen?

Ja. Es bestehen keine Einschränkungen bezüglich der Auslastung mehr.

Hotels und Pensionen müssen ein Hygienekonzept vorweisen können, das sich nach den Handlungsempfehlungen des DEHOGA Niedersachsen „Wiedereintritt unter den Bedingungen der CORONA-Krise“ richtet. Dies ist den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Auch im Hotel gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Bei der Darreichung von Speisen und Getränken gelten die Anforderungen der Restaurants. Wellnessbereiche wie Sauna und Schwimmbad müssen ggf. noch geschlossen bleiben.

 

Stand: 22.06.2020

Sind der Zeltplatz und die NTB-Jugendbildungsstätte geöffnet?

Nein. Die NTB-Jugendbildungsstätte Baltrum teilt mit, dass sie in diesem Jahr nicht mehr wird öffnen können.

 

In einer Pressemitteilung vom 20. Mai heißt es:

 

Liebe Baltrum-Freundinnen und Baltrum-Freunde,

 

leider mussten wir in den letzten Tagen – nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Möglichkeiten – entscheiden, dass wir die Jugendbildungsstätte und den Zeltplatz in diesem Sommer nicht öffnen werden.

Die Zelte werden nicht aufgebaut und auch der Zeltplatz bleibt geschlossen. Wir bedauern sehr, dass wir diesen Schritt gehen mussten. Die ehrenamtliche Verwaltung und Organisation des Zeltplatzes und der NTB-Jugendbildungsstätte Baltrum ist mit der Einhaltung der Hygienebestimmungen und der vielen Auflagen nicht vereinbar. Die Gesundheit aller Mitarbeiter*innen und Gäste liegt uns sehr am Herzen. Auch lassen sich das Konzept der NTB-Jugendbildungsstätte und die inhaltliche Ausgestaltung der Sommermaßnahmen mit den geltenden Bestimmungen und Abstandsregeln nicht vereinbaren.

Wir wünschen uns sehr, dass wir im nächsten Sommer wieder zu einer Art Normalität zurückkehren können und freuen uns auf den Sommer 2021 mit euch! Bleibt alle gesund und – trotz der Umstände – der JuBi, dem Zeltplatz und Baltrum treu!

 

Für den NTB und die Jugendbildungsstätte Baltrum,

Tina Weßling und Margret Tobiassen

 

Stand: 20.05.2020

Darf ich als Tagesgast oder als Wattwanderer anreisen?

Ja. Seit dem 22. Juni sind die Inseln Juist und Baltrum wieder für Tagesgäste und Wattwanderer geöffnet. Wir weisen ausdrücklich auf die Einhaltung der Anstands- und Hygienevorschriften hin, besonders in den „Nadelöhren“, in denen es eng werden könnte: Am Hafen, in der „Hauptstraße“, vor den Geschäften. Bitte tragen Sie in öffentlichen Räumen und in Gedrängesituationen Gesichtsmasken und halten Sie den Mindestabstand von 1,50 Metern ein!

 

Stand: 22.06.2020

Fährt die Baltrum-Linie nach Fahrplan?

Ja, die Baltrum-Linie sowie der Bus zum Bahnhof Norden fahren nach dem regulären Fahrplan. Diesen finden Sie hier www-baltrum-linie.de .

Für die Fährbetriebe gelten die Regelungen der Landesverordnung einschl. Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsregelungen unmittelbar. Die Maskenpflicht besteht sowohl auf dem Schiff als auch im gesamten Hafengelände!

Ab dem 22.06.2020 fahren die Fähren mit 3/4 der Fahrgast-Kapazität, deshalb ist es nicht mehr notwendig sich vorab für die Überfahrten zur Insel Baltrum anzumelden. Voraussichtlich werden wir ab dem 01.07.2020 wieder mit der maximalen Fahrgast-Kapazität fahren, laut der Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich.

 

Stand: 22.06.2020

Gibt es zur Zeit höhere Fährpreise?

Nein. Entgegen anderer Reedereien auf anderen Inseln erhöht die Baltrum-Linie ihre Fährpreise nicht.

www.baltrum-linie.de

 

Stand: 18.05.2020

Muss ich mein Fährticket online kaufen?

Eine Reservierung der Fähre durch die Online-Buchung vorab ist nicht mehr zwingend erforderlich, wird aber von uns aufgrund der steigenden Gästezahl derzeit empfohlen: www.baltrum-linie.de

Achtung: Da die Baltrum-Linie in jüngster Zeit einzelne Fahrten kurzfristig storniert hat, empfehlen wir Ihnen, unmittelbar vor Ihrem Reiseantritt, sich auf der Website der BL über eventuelle mögliche Fahrplanänderungen zu informieren. www.baltrum-linie.de

 

Stand: 22.06.2020

Kann ich mit der Bahn anreisen?

Der Shuttle-Bus der Baltrum-Linie fährt wieder planmäßig ab Bahnhof Norden.

 

Stand: 19.05.2020

Wie ist der Parkplatz-Service in Neßmersiel geregelt?
Parkplätze gibt es sowohl direkt am Hafen als auch hinter dem Deich.
Seit dem 15. Juni 2020 betreibt die Baltrum-Linie die gepflasterten- und die Schotter-Parkplätze direkt am Hafen Neßmersiel. Die Parkplätze und Garagen hinter dem Deich hingegen sind von der Frisia GmbH gepachtet und werden wie bisher von der Firma Assing betreut.
Wie üblich bringen Sie zunächst Ihr Gepäck zum Hafen. Sie haben nun zwei Möglichkeiten:
Entweder:  Sie melden sich an der PKW-Annahmestelle im Hafen an und parken ihren Wagen auf dem Schotterparkplatz am Hafen oder (für Tagesgäste) auf der gepflasterten Fläche. Für weitere Infos dazu konsultieren Sie bitte die Baltrum-Linie: www.baltrum-linie.de
Oder:  Sie können über die Firma Assing Ihren Wagen sturmflutsicher auf dem Parkplatz hinter dem Deich abstellen. Bitte bringen Sie Ihr Auto selbst (jeweils nur ein Fahrer / eine Fahrerin) zum Parkplatz. Zum Parkplatz geht es zurück Richtung Nessmersiel, hinter dem Deich an der Gabelung vor dem BL-Gebäude rechts. Assing hält mehrere Shuttle-Busse bereit, die Sie anschließend wieder zurück zum Hafen bringen.
Für Ihre Reiseplanung: Durch die neuen Pachtverhältnisse und die damit verbundenen höheren Kosten haben sich die Parkgebühren im Verhältnis zu den Vorjahren erhöht. Da die Parkplätze von Privatfirmen betrieben werden, hat die Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum keinerlei Einfluss auf den Service oder die Preisgestaltung der Betreiber – weder in der Vergangenheit noch aktuell.

 

Stand: 22.06.2020

Sind am Hafen Neßmersiel Gastronomie und Toiletten geöffnet?

Zu den Fährzeiten sind die Toiletten im Hafengebäude geöffnet. Aufgrund der strengen Hygienevorschriften – es muss regelmäßig nach jedem Gast gereinigt werden – kann es zu Warteschlangen kommen. Auf der Baltrum I und Baltrum III sind die Toiletten selbstverständlich auch geöffnet.

Das Restaurant und die Pommesbude am Hafen Neßmersiel sind zu den Fährzeiten geöffnet.

 

Stand: 28.05.2020

Was passiert bei Stornierungen?

Bei der Corona-Epidemie handelt sich um eine nie dagewesene Lage, die uns alle vor große Herausforderungen stellt. Persönliche Einschränkungen und wirtschaftliche Einbußen betreffen die ganze Gesellschaft, nicht nur den Tourismus. Bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die sich im Zuge des Coronavirus ergeben, stehen wir im ständigem Austausch mit den anderen Ostfriesischen Inseln, der Tourismusmarketing Niedersachsen GmbH sowie der Landesregierung.

Die rechtliche Einordnung dieser außergewöhnlichen Umstände kann jedoch nur unter Vorbehalt erfolgen. Zum Beispiel sind ganz viele verschiedene Fallgestaltungen denkbar. Wann wurden die Verträge geschlossen? Wie ist die Situation zum Zeitpunkt des Reiseantritts? Was steht im Vertrag? Gibt es Allgemeine Geschäftsbedingungen? Deshalb ist eine allgemeine Auskunft, ob der Reisepreis entrichtet werden muss und wenn ja wie viel, oder ob gar Schadensersatz begehrt werden kann, nicht möglich. Allgemeine Aussagen bergen vielmehr das Risiko, dass sie auf die konkrete Situation nicht passen und zu falschen Rückschlüssen führen. Eine Gewähr der Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht geben. Wichtig, ist dass wir abseits der rechtlichen Beurteilung füreinander Verständnis aufbringen und uns gegenseitig unterstützen.
Zusammen gegen Corona #wirbleibenzuhause.

In jedem Fall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit Ihrem Vermieter, ob und inwieweit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Für eine Prüfung im Einzelfall stehen die rechtsberatenden Berufe, in erster Linie die Anwaltschaft, zur Verfügung.

Auch der Deutsche Tourismusverband hat eine rechtliche Bewertung vornehmen lassen. Auch hier kann die rechtliche Einordnung wegen der außergewöhnlichen Umstände nur unter Vorbehalt erfolgen. Eine rechtliche Bewertung wurde auf der Grundlage des außerordentlichen fristlosen Kündigungsrechts nach Paragraph 543 BGB, hilfsweise Wegfall der Geschäftsgrundlage (313 BGB) bzw. die Regeln der Unmöglichkeit (275 folgende BGB) vorgenommen. Diese gehen den vertraglich vereinbarten Stornoregeln vor. Es liegen hier so außergewöhnliche Umstände vor, dass ein Festhalten am Vertrag dem Reisenden und dem Gastgeber nicht zugemutet werden kann. Beide werden daher von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Stornierung erfolgt kostenfrei für den Gast. Gastgeber tragen die entgangenen Einnahmen aus der Vermietung. Reisegäste müssen eventuelle Zusatzkosten für vorzeitiges Abreisen tragen.

Da weder Reisende noch Gastgeber diesen Umstand zu vertreten haben, ist keiner dem anderen zum Ersatz eines weitergehenden Schadens verpflichtet.

Mit Inkrafttreten des Verbots der touristischen Nutzung dürfen Gastgeber keine Gäste mehr beherbergen. Darauf und auf die Folgen müssen Gäste hingewiesen werden, sonst macht der Gastgeber sich u.U. schadenersatzpflichtig. Neue Buchungen dürfen für den Zeitraum des Verbots nicht erfolgen.

Für Buchungen, die den Zeitraum nach dem 06.05.2020 betreffen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den üblichen Stornierungsbedingungen.

Hier nochmals der Hinweis, dass aus dieser Darstellung des Deutschen Tourismusverbandes keine Rechtsfolgen entstehen können.

Zu den Hinweisen des Deutschen Tourismusverbandes

 

Stand: 14.05.2020

Ich habe im August/September ein Zimmer gebucht. Werde ich dann anreisen können?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Aussagen über Ereignisse der Zukunft machen können. Niemand kann voraussehen, wie sich die Coronakrise weiterhin entwickelt. Verordnungen und Gesetze werden darum derzeit äußerst kurzfristig verabschiedet und wieder geändert.

 

Stand: 08.06.2020

Wird der Gästebeitrag erhoben?

Es wird trotz des erhöhten Aufwandes nur der normale Gästebeitrag erhoben. Dafür werden alle Leistungen vorgehalten, die zurzeit möglich und erlaubt sind.

 

Stand: 14.05.2020

Hinweise für Baltrumer und Angehörige

Was muss ich als Besitzer einer Zweitwohnung beachten?

Wohnungen dürfen mit Personen aus maximal zwei Hausständen oder mit maximal 10 Personen genutzt werden.

Private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafangelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für touristische Beherbergungen und Übernachtungen haben den Namen und die Kontaktdaten ihrer Gäste sowie den Zeitpunkt der Anreise und der Abreise mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und für die Dauer von drei Wochen nach Abreise aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Kontaktdaten in diesem Sinne sind Vorname, Familienname, vollständige Anschrift sowie eine Telefonnummer der Gäste.

Diese Maßnahme dient bei Bekanntwerden eines Krankheitsfalles einer möglichst einfachen Verfolgung der Infektionskette.

 

Stand: 22.06.2020

Was muss ich bei einem Verwandtenbesuch beachten?

Nach der aktuellen Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie  benötigen Verwandte keinen triftigen Grund um ihre Angehörigen auf der Insel zu besuchen.

Wohnungen dürfen mit Personen aus maximal zwei Hausständen oder mit maximal 10 Personen genutzt werden.

Private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafangelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für touristische Beherbergungen und Übernachtungen haben den Namen und die Kontaktdaten ihrer Gäste sowie den Zeitpunkt der Anreise und der Abreise mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und für die Dauer von drei Wochen nach Abreise aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Kontaktdaten in diesem Sinne sind Vorname, Familienname, vollständige Anschrift sowie eine Telefonnummer der Gäste.

Diese Maßnahme dient bei Bekanntwerden eines Krankheitsfalles einer möglichst einfachen Verfolgung der Infektionskette.

 

Stand: 22.06.2020

Was muss ich als Vermieter beachten?

Wohnungen dürfen mit Personen aus maximal zwei Hausständen oder mit maximal 10 Personen genutzt werden.

Private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafangelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für touristische Beherbergungen und Übernachtungen haben den Namen und die Kontaktdaten ihrer Gäste sowie den Zeitpunkt der Anreise und der Abreise mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und für die Dauer von drei Wochen nach Abreise aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Kontaktdaten in diesem Sinne sind Vorname, Familienname, vollständige Anschrift sowie eine Telefonnummer der Gäste.

Diese Maßnahme dient bei Bekanntwerden eines Krankheitsfalles einer möglichst einfachen Verfolgung der Infektionskette.

 

Stand: 22.06.2020

Leben auf der Insel

Sind Restaurants und Kneipen geöffnet?

Ja. Restaurants, Cafés und Kneipen sind geöffnet. Bitte denken Sie bei Ihrem Besuch daran, dass

  • Sie in vielen Fällen zuvor einen Tisch reservieren müssen,
  • Sie eingangs Ihren Namen und Ihre Adresse angeben – der Betreiber ist verpflichtet, Ihre Daten für drei Wochen aufzubewahren – ohne Ihre Zustimmung darf der Wirt Sie nicht bedienen.
  • Sie vor dem Betreten eines Lokals Ihre Hände desinfizieren,
  • Sie bis zu Ihrem Sitzplatz eine Gesichtsmaske tragen,
  • Sie mit maximal zwei Hausständen oder mit maximal 10 Personen an einem Tisch sitzen dürfen.

 

Alle Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kneipen dürfen öffnen, wenn sie die Vorschriften und Hygienemaßnahmen der Landesregierung einhalten. Dies sind z.B.:

  • die Plätze für die Gäste müssen so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist, und jeder Gast zu jedem anderen Gast, soweit dieser nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand gehört, jederzeit einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhält. Insgesamt dürfen nicht mehr als die Hälfte der zugelassenen Plätze für die Gäste gleichzeitig belegt werden.
  • Es ist sicherzustellen, dass die jeweils dienstleistende Person während der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und für den Gast die Möglichkeit der Handdesinfektion besteht.
  • Die Betreiber*In hat den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung mit dessen Einverständnis zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Ein Gast darf nur bedient werden, wenn er mit der Dokumentation einverstanden ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Kontaktdaten zu löschen.
  • Restaurants, die einen Außer-Haus-Verkauf anbieten, sind verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden sicherzustellen.

Link zur Website des Hotel- und Gaststättenverbandes Niedersachsen.

 

Stand: 22.06.2020

Ist die Tourist-Info geöffnet?

Die Tourist Info ist geöffnet, von Montag bis Freitag, 10:00 bis 12:00 Uhr, von Montag bis Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr. Aus Platzgründen bitte nur einzeln und mit Gesichtsmaske eintreten.

 

Die Tourist Info ist auch telefonisch erreichbar unter: 04939 / 8028

 

Stand: 27.05.2020

Ist das Kinderspöölhus geöffnet?

Das Kinderspöölhus ist derzeit ausschließlich für den Verkauf von Kleidung und Baltrum-Artikeln geöffnet. Es gibt jedoch keinen Spielbetrieb! Bitte beachten Sie die Aushänge und halten Sie hier die Abstandsregeln ein.

Öffnungszeiten ab Montag, 22. Juni:

Mo bis Fr: 14:00 – 18:00 Uhr
Sa: 10:00 – 13:00 Uhr

 

Stand: 19.06.2020

Ist das SindBad geöffnet?

Das SindBad ist seit dem 19. Juni wieder geöffnet, allerdings unter eingeschränkten Bedingungen. Einlass gibt es für maximal 20 Personen gleichzeitig, die Besuchszeit ist auf zwei Stunden begrenzt. Der Saunabereich wird ebenfalls geöffnet.

Ab dem 23. Juni öffnet ebenfalls die Muckibude. Geöffnet während der Kassenzeiten im SindBad von 12:00 bis 17:00 Uhr. Wir weisen darauf hin, dass die Nutzer selbst verpflichtet sind, die Geräte jeweils nach und vor Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht dafür bereit. Die Tür zur Kasse und die Fenster bleiben geöffnet um Luftzirkulation zu erhalten. Eine Liste zur Eintragung der Personaldaten liegt an der Kasse aus.

Schwimmkurse und Wassergymnastik finden vorerst nicht statt.

 

Öffnungszeiten: Mo bis Sa 12:00 – 18:00 Uhr

 

Stand: 23.06.2020

Ist das Kino geöffnet?

Das Inselkino im Haus des Gastes eröffnet am 2. Juli, ab dann laut Veranstaltungskalender immer montags und donnerstags. Es gibt eine eingeschränkte begrenzte Platzzahl. Der Betreiber ist verpflichtet, von allen Gästen Personaldaten aufzunehmen und für die Dauer von drei Wochen aufzubewahren. Es dürfen leider keine Getränke und kein Popcorn angeboten werden. Im Haus des Gastet besteht Maskenpflicht.

 

Stand: 22.06.2020

Welche sonstigen Einrichtungen der Kurverwaltung sind geöffnet?

Das Haus des Gastes wird ab Juli für das Inselkino geöffnet. Aufführungen der Inselbühne und des Shantychors finden derzeit jedoch nicht statt. Im Haus des Gastes gilt wie in allen anderen geschlossenen Räumen Maskenpflicht!

Das Kinderspöölhus ist ausschließlich für den Verkauf von Kleidung und Baltrum-Artikeln geöffnet. Es gibt jedoch keinen Spielbetrieb.

 

Stand: 22.06.2020

Ist das KuBa geöffnet?

Ja. Öffnungszeiten siehe Aushang. Weitere Infos unter: www-kuba-baltrum.de

 

Stand: 14.05.2020

Sind Spielplätze geöffnet?

Ja. Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.

 

Stand: 14.05.2020

Sind öffentliche Toiletten und Duschen geöffnet?

Ja. Die öffentlichen Toiletten sind unter Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstands- und Hygienevorschriften geöffnet. Die Duschen in den Gebäuden werden ebenfalls wieder geöffnet.

 

Stand: 22.06.2020

Findet der Strandsport statt?

Die Kurverwaltung bietet (bei entsprechendem Wetter) Sport am Strand an: Qi Gong, Morgengymnastik, Allroundfitness am Abend, Baltrum-Lauf und die Abnahme des Sportabzeichens. Termine siehe Aushänge und im Veranstaltungskalender. Bitte denken Sie auch hier an die geltenden Abstandsregeln!

 

Stand: 22.06.2020

Wie sieht es am Strand aus? Kann ich baden gehen?

Das Badefeld ist eingerichtet. Unsere Heldinnen und Helden von der DLRG sind vor Ort. Bitte beachten Sie neben den üblichen Abstandsregeln auch die angegebenen Badezeiten.

 

Stand: 14.05.2020

Kann ich einen Strandkorb mieten?

Unsere Strandkorbvermierung ist von Montag bis Sonntag von 10:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. In der Folge der Wintersturmfluten ist unser Strand bei Hochwasser jedoch außergewöhnlich schmal, die Wasserkante reicht bis in den Bereich der Strandkörbe. Darum bitten wir unsere Gäste nachdrücklich, die Strandkörbe nicht von ihrem Posten zu verschieben, nicht zueinander (Zur Einhaltung der Abstandsregeln) und nicht näher zur Wasserkante (Überflutungsgefahr). Danke!

Wir haben alle uns derzeit verfügbaren Strandkörbe am Strand. Für Juli / August sind unsere Strandkörbe bereits ausgebucht. Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

Stand: 22.06.2020

Sind Kite- und Surfschule und der Kajakverleih geöffnet?

Ausnahmsweise ist mal nicht das Virus schuld: Durch mehrere aufeinanderfolgende Sturmfluten wurde im Februar eine größere Menge Sand vom Strand gespült, dadurch ist unser Badestrand bei Hochwasser außergewöhnlich schmal und nur knapp über der Hochwassermarke, sodass es schon für unsere Strandkörbe äußerst eng wird. Bei Springtide bekommen die Körbe nasse Füße. Unsere Strandbauwerke wie der Badeturm oder die Kajakbude wären einer ständigen Überflutungsgefahr ausgesetzt. Der Aufbau der Surfschule ist im Gange. Den Kajakverleih wird es nach aktuellem Stand in diesem Jahr leider nicht geben.

 

Stand: 19.06.2020

Sind die Lebensmittelmärkte und der Einzelhandel geöffnet?

Der Einzelhandel und die Lebensmittelmärkte sind geöffnet und bieten wie gewohnt alles, was das Herz begehrt. Wie überall sonst, gelten hier die Maskenpflicht, die Hygienevorschriften und eine begrenzte Personenzahl im Ladenlokal. Um mögliche Wartezeiten vor der Tür zu vermeiden, bieten die beiden Edeka-Märkte zudem einen telefonischen Lieferservice an.

 

Stand: 20.05.2020

Finden Veranstaltungen statt?

Das Nationalpark-Haus Baltrum bietet Watt, Küstenschutz- und Vogelbeobachtungs-Führungen an. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Termine siehe Aushänge vor Ort und im Veranstaltungskalender.

Die Kurverwaltung bietet (bei entsprechendem Wetter) Sport am Strand an: Qi Gong, Morgengymnastik, Allroundfitness am Abend, Baltrum-Lauf und die Abnahme des Sportabzeichens. Termine siehe Aushänge und im Veranstaltungskalender.

Open-Air-Konzerte an der Strandmauer, wie am 1. Juni von uns erprobt, werden wir leider in der nächsten Zeit nicht mehr erleben dürfen. Die Einhaltung der Abstandsregeln erwies sich trotz wiederholter Erinnerung der örtlichen Polizei für nicht durchführbar.

Zu weiteren möglichen Veranstaltungen halten wir Sie auf dem Laufenden. Bitte beachten Sie die Aushänge in den Schaukästen.

 

Stand: 08.06.2020

Können auf Baltrum Trauungen durchgeführt werden?

Trauungen können unter Auflagen durchgeführt werden. Hochzeitsgesellschaften sind nach der aktuellen Verordnung auf den engsten Familienkreis mit maximal 20 Personen zu begrenzen. Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne unsere Standesbeamtin Anita Hochgrebe: Hochgrebe@baltrum.de

 

Stand: 18.05.2020

Werden von der Kurverwaltung Gästeehrungen durchgeführt?

Wir haben größten Respekt vor unseren langjährigen Stammgästen und wünschen uns, dass Sie gesund und uns noch lange erhalten bleiben! Gästeehrungen von Stammgästen sowie Altengeburtstage von Insulanern werden aufgrund der Bestimmungen seitens der Kurverwaltung bis zum 30.09. nicht durchgeführt.

 

Stand: 08.06.2020

Ärztliche Versorgung

Ist die Ärztliche Versorgung auf der Insel gewährleistet?

Unsere Arztpraxis hat von Montag bis Samstag geöffnet, Sprechstunde wie gewohnt jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr. Bitte melden Sie sich jedoch dringend vorher telefonisch an, um Kontakte und Wartezeiten zu vermeiden: 04939 / 91 40 10

 

Stand: 22.06.2020

Könnte es eine Quarantäne geben und was passiert dann?

Infizierte müssen für die Zeit der Erkrankung grundsätzlich da bleiben, wo sie erkrankt sind. Urlaubsgäste müssten folglich für die Zeit einer Quarantäne in ihrer jeweiligen Unterkunft bleiben und auch dort versorgt werden. Wir weisen darauf hin, dass Gastgeber, wenn sie die deutliche Vermutung haben, dass ein Gast infiziert sein könnte, eine Verpflichtung haben dies zu melden.

 

Stand: 14.05.2020

Wie soll ich mich in einem Verdachtsfall verhalten?

Bei einem Verdachtsfall gehen Sie bitte nach den Richtlinien des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (siehe hier vor).

Wenn Sie den Verdacht haben, sich mit Sars-CoV-2 infiziert zu haben, sollten Sie zunächst diese Fragen für sich beantworten:
1. Waren Sie in den vergangen 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn in einem vom Robert Koch-Institut definierten Risikogebiet oder haben eine Person aus einem solchen Gebiet getroffen und haben nun grippale Symptome entwickelt?
2. Waren Sie in den vergangenen 14 Tagen in einer Region, die zwar nicht als Risikogebiet bezeichnet wird, in der aber dennoch Covid-19-Fälle vorkommen und haben nun Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot entwickelt?
3. Hatten Sie persönlichen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall?
Wenn Sie eine oder auch mehrere Fragen mit Ja beantworten müssen, sollten Sie diese weiteren Schritte befolgen:
1. Melden Sie sich zunächst telefonisch bei unserer Arztpraxis
Dr. Stefan Bressel / Eva Bach 04939 / 90 40 10
Falls sie nicht erreichbar sind, können Sie sich auch mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 in Verbindung setzen.
2. Schildern Sie am Telefon Ihre Symptome auch unter Verweis auf Ihr Reiseland bzw. den Kontakt zu einer positiv getesteten Person.
3. Der Arzt wird Ihren Gesundheitszustand vorläufig einschätzen und das weitere Vorgehen, etwa einen Termin zum Test oder Quarantänemaßnahmen, mit Ihnen besprechen.
4. Befolgen Sie die Anweisungen des Arztes und halten sich für mögliche Rückfragen durch die zuständigen Behörden zur Verfügung.

Informieren Sie Ihren Gastgeber.

Achten Sie auf ein gutes Hygieneverhalten, vor allem
• strikte Händehygiene durch regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife,
• Niesen und Husten Sie in die Ellenbeuge oder in Einmaltücher, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.
• Kontakte innerhalb Ihres Hauses vermeiden,
• keinen Besuch empfangen,
• keine gemeinschaftlichen sportlichen und kulturellen Aktivitäten,
• keine Einkäufe.
• Können Sie den Kontakt zu anderen Personen nicht vermeiden, halten Sie einen Abstand von mindestens 2 Metern.

 

Stand: 14.05.2020

Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgelistet sind, fragen Sie bitte direkt bei Ihrem Vermieter nach.

Oder rufen Sie in unserer Tourist Info an: 04939 / 80 28

Mehr Informationen

Auf diesen Seiten finden Sie weitere aktuelle Informationen zur Lage sowie zum Coronavirus:

Webseite des Landes Niedersachsen LINK
Webseite des Landkreis Aurich LINK
Webseite der Baltrum-Line LINK
Webseite des Robert Koch-Institut LINK
Webseite der Weltgesundheitsorganisation LINK
Webseite des Europäisches Zentrum für Prävention und Kontrolle LINK
Webseite des Bundesgesundheitsministerium LINK
Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung LINK