Gästebeitrag

Als Nordseeheilbad ist Baltrum ganzjährig gästebeitragspflichtig. Den Gästebeitrag können Sie vor Ihrer Anreise hier direkt online entrichten oder nach Ankunft bei ihrem Vermieter. Machen Sie Gebrauch von der Strandkorbvorbestellung und bezahlen Sie Ihren Gästebeitrag gleich mit.

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Warum Gästebeitrag bezahlen?

Baltrum trägt seit 1966 das Prädikat „Nordseeheilbad“ und erhebt wie alle deutschen Kurorte einen Gästebeitrag. Der Gästebeitrag ist zweckgebunden und darf nur für örtliche touristische Zwecke eingesetzt werden. Finanziert werden dadurch z. B. die Pacht des Badestrandes, die ausgebildeten Rettungsschwimmer am Badefeld, die Strandreinigung, die Strandunterhaltung, die Pflege der Spielplätze, die Ruhebänke, Wanderwege und Schutzhütten auf der gesamten Insel, die Unterhaltung des SindBades, die Angebote im Kinderspöölhus, das Veranstaltungsprogramm im Haus des Gastes und in der Kleinkunstbühne sowie die aktuellen Zeitungen im Leseraum. Den Gästebeitrag können Sie schon vor Ihrer Anreise bequem online bezahlen, spätestens jedoch während Ihres Aufenthalts auf Baltrum. Bei Ihrer Abreise wird am Hafen Ihre Gästebeitragskarte kontrolliert. Der Gästebeitrag wird ganzjährig erhoben. Kinder unter 6 Jahre sind frei!

 

Tagesbeiträge:
Erwachsene (ab 18 Jahre): 3,50 €
Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren: 1,50 €

Vom 1. November bis 14. März gilt der ermäßigte Satz:
Erwachsene (ab 18 Jahre): 1,75 €
Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren: –,75 €

Tageskarte/Wattwanderer (vom 15. März bis 31. Oktober):
Erwachsene (ab 18 Jahre): 3,- €
Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahre: 1,- €

Für mitgebrachte Hunde wird ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 1,50 € pro Tag erhoben.
Es besteht die Möglichkeit in der Kurverwaltung eine Jahrespauschale in Höhe von 45,– € zu entrichten.

 

Ermäßigungen und Befreiungen:

Schwerbehinderte ab GdB 80 erhalten eine Ermäßigung. Die Ermäßigung ist derzeit jedoch nicht online buchbar. Bitte lassen Sie Ihre Gästebeitragskarte von Ihrem Vermieter ausstellen. Näheres regelt die Satzung.

Zur Satzung Gästebeitrag