
10 Apr Lockerung des Reiseverbotes nicht falsch verstehen
Brief aus der Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von Nachfragen weisen wir darauf hin, dass die Lockerung des Reiseverbotes aus anderen als benachbarten Landkreisen und Städten des Landkreises Aurich aufgehoben wurde und für die Inseln weiterhin die Zugangsbeschränkung aus der Allgemeinverfügung vom 02.04.2020 gilt.
Nach § 1 Abs. 4 der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind weiterhin die Beherbergungen in Hotels und Ferienwohnungen in Niedersachsen (also auch auf der Insel) untersagt.
Auch die Allgemeinverfügung zur Nutzung von Zweitwohnungen hat weiterhin Gültigkeit!
Mit freundlichen Grüßen
Berthold Tuitjer
Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum
Bürgermeister und Kurdirektor Berthold Tuitjer
Haus 130
25759 Baltum
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!