
03 Apr Lockerungen für Insulaner – Urlauber und Zweitwohnungsbesitzer ausdrücklich ausgenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Aurich lockert die Restriktionen für die Inseln. So werden die bestehenden Ausgangsbeschränkungen für Insulaner aufgehoben. Das heißt: Ab Montag, 6. April 2020, dürfen Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf Norderney, Juist oder Baltrum haben, die Inseln wieder verlassen bzw. vom Festland auf die Insel fahren. Und auch Firmen, die auf der Insel tätig sind, können dort wieder arbeiten. Bislang war dies als Ausnahme auf die „kritische Infrastruktur“ beschränkt.
Urlauber und Zweitwohnungsbesitzer sind von der Lockerung ausdrücklich ausgenommen. Für sie gilt weiterhin ein Beförderungsverbot.
Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl an Corona-Infektionen hatte der Landkreis Aurich am 22. März die Ausgangsbeschränkung für Einheimische mit einer entsprechenden Verfügung erlassen, nachdem Urlauber bereits zuvor aufgefordert worden waren, die Inseln zu verlassen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Müller-Gummels
20200402 – Allgemeinverfügung Zugang Inseln
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!