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Pensionen mit Küchenbenutzung

Hier finden Sie unsere Selbstversorgerpensionen in alphabetischer Reihenfolge.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Beherbergungsgewerbe

Empfohlen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband · §§ 145 – 151, 631, 675 – 676 BGB
  1. Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
  2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast Zimmer oder eine Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktü̈blichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Zimmer oder die Ferien­wohnung trotz Bestätigung zur Verfü̈gung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, reservierte Zimmer oder Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfü̈llen kann, und ihm den geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurü̈ck zu zahlen.
  3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter fü̈r die Tage, an denen er das reservierte Zimmer oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht: 40 % des Preises für Übernachtung/Vollpension, 30 % des Preises für Übernachtung/Halb­pension, 20 % des Preises für Übernachtung/Frühstück, 10 % des Preises fü̈r Übernachtung, 5 % des Preises fü̈r eine Ferienwohnung.
  4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag stehen dem Gast das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
  5. Die angegebenen Preise gelten pro Übernachtung bei einer ununterbrochenen Mietdauer von fünf Tagen und mehr bei Unterbringung in einem Doppel­zimmer. Für Einzelzimmer oder bei kürzerer Aufenthaltsdauer kann ein Zuschlag erhoben werden. Bei Ferienwohnungen gilt der Preis für die gesamte Wohnung bei Belegung mit der vorgesehenen Personenzahl. Letztlich maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis.
  6. Erfüllungsort ist Baltrum, Gerichtsstand ist Norden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-Ausfallver­sicherung (in jedem Reise­büro).

Pensionen mit Küchenbenutzung Buchen

Buchen können Sie Ihr Zimmer entweder direkt bei den oben aufgeführten Gastgebern oder noch bequemer über eine der hier aufgeführten Vermittlungen.

Alle offiziellen Zimmer- & Unterkunftsvermittler in der Übersicht

Baltrum-Direkt
Die große Unterkunfts-Datenbank
www.baltrumdirekt.de

Vermittlung von Unterkünften
www.baltrumdirekt.de/vermittlung

Vermittlung von Ferienwohnungen
Petra de Vries
Tel.: 0 49 39 – 12 04
Fax: 0 49 39 – 990 083
www.baltrum-ferien.de

Hinweis: Die Kurverwaltung vermittelt keine Unterkünfte! Bitte wenden sie sich an die o.g. Vermittler bzw. direkt an die Vermietungsbetriebe.

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