Verbot von Veranstaltungen über 100 Personen

Verbot von Veranstaltungen über 100 Personen
Maßnahmenkatalog für kleinere Veranstaltungen

Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2

Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD2 folgende Allgemeinverfügung:

1. Die Durchführung von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Aurich mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen ist mit sofortiger Wirkung verboten. Das Gesundheitsamt kann hiervon in begründeten Fällen, wie z. B. Beerdigungen, Ausnahmen zulassen.

2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziffer 1 verfügte Veranstaltungsverbot wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs gem. § 64 ff. NPOG3 in der Form angedroht, dass die Teilnehmer des Veranstaltungsortes verwiesen werden.

3. Darüber hinaus gelten für Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Aurich mit einer Teilnehmerzahl unter 100 Personen mit sofortiger Wirkung die folgenden Auflagen:

a. Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.

b. Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenräume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel) vorgehalten werden.

c. Die Teilnehmer müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.

4. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über
das Verbot von Großraumveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-
Viruserreger SARS-CoV-2 vom 11.03.2020 wird hiermit aufgehoben.

Amt für Gesundheitswesen
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Telefon:
04941/16-1616
Telefax:
04941/16-5398
E-Mail:
info@landkreis-aurich.de
Öffentliche Bekanntmachung

 

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