
09 Apr Allgemeinverfügung des Landkreises vom 09. April
Brief aus dem Landratsamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend übersende ich Ihnen die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung der Beherbergung angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 09.04.2020. Diese Allgemeinverfügung ersetzt die zuvor gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken vom 03.04.2020 und enthält im Vergleich eine inhaltliche Änderung.
So wurden die nachfolgenden Regelungen mit der jetzigen Allgemeinverfügung gestrichen: „Der Aufenthalt von Personen, die sich zu Besuchszwecken aus einem Landkreis oder einer Stadt, der/die nicht direkt an den Landkreis Aurich grenzt, hier aufhalten, ist untersagt“ (ehemals Ziffer 2.) und „Der Landkreis Aurich kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Infektionsschutzes, nicht entgegenstehen“ (ehemals Ziffer 3.). Die Anpassungen erfolgten unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 07. April 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Janssen
Mit frendlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrage
20200409 – Allgemeinverfügung über die Beschränkung der Beherbergung
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!