Insel Baltrum

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Baltrum ist bemüht, diese Website im Einklang mit der harmonisierten Europäische Norm (EN) 301 549 und den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei, hier der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Niedersachsen (BITV NI) vom 25. Mai 2019, zugänglich zu machen. Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden sie unter folgenden Links:
https://www.baltrum.de/?s=barrierefrei
https://www.baltrum-linie.de/barrierefreies-reisen/

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: https://www.baltrum.de/
Die Erklärung wurde am 17.6.2025 erstellt. Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Rechtsgrundlage:

Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBBG)
Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Seite verfügt noch nicht über eine Version in einfacher bzw. leichter Sprache.
  • Die Seite verfügt noch nicht über eine Version in Gebärdensprache.
  • Alternativ-Texte auf Fotos werden stellenweise noch ergänzt.
  • Unsere PDF-Dateien enthalten nicht durchgehend Sprungmarken (sogenannte Tags), die ein Vorlesen der Inhalte in logischer Reihenfolge ermöglichen. Vorhandene PDF-Dokumente werden fortlaufend in barrierefreie PDF-Dokumente umgewandelt.
  • Die Inhalte unserer Satzungen, Verordnungen und die Inhalte des Ortsrechtes sind nicht in einfacher oder leichter Sprache verfasst.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.6.2025 erstellt. Als Methode zur Erstellung der Erklärung wurde die Möglichkeit der Selbstbewertung nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523, a), erste Alternative, verwendet. Die Erklärung wurde zuletzt am 18.6.2025 überprüft.